Eine fundierte Sach- und Fachkenntnis sind das A&O für eine erfolgreiche Lasertherapie
Eine fundierte Fortbildung zu den unterschiedlichen Behandlungsmethoden, Lasersystemen und zu Grundlagen der Dermatologie, aber vor allen Dingen zu den jeweiligen Indikationen und möglichen Risiken gerade in unserem speziellen Bereich der Tattooentfernung, stehen bei uns im Vordergrund.
Die Strahlenschutzkommission (kurz: SSK) hatte bereits im Oktober 2000 eine Empfehlung zu „Gefahren bei Laser-Anwendungen an der menschlichen Haut“ herausgegeben.
Diese Empfehlung betrifft nicht nur die Laien-Anwendung, sondern ist auch an Mediziner gerichtet, die Laser bis Klasse 3R, 3B und /oder 4 (bzw. IIb) anwenden.
Seit März 2022 ist zudem die erste S2k-Leitlinie zur Lasertherapie der Haut online einsehbar. Dabei werden von den federführende Fachgesellschaft verschiedene Lasertypen differenziert und indikationsbezogene Empfehlungen zur Nachbehandlung gegeben
Für die Ausbildung zum „Laserschutzbeauftragter und Fachkundigen Person nach §5 OStrV und TROS Laserstrahlung“ möchten wir Ihnen aus eigener Erfahrung hier in Berlin die Akademie für Lasersicherheit ALB anmerken.
Alternative Kursangebote anderer Anbieter unter dem Suchbegriff „Laserschutzkurs“ gibt es derweil deutschlandweit.
Laserschutzbeauftragte (LSB) – die TROS (Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) beschreiben dazu unter Punkt 5 Teil (1):
Der LSB soll eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre) haben und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Der LSB hat einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden LSB-Lehrgang. (Anmerkung: Professionelle Tätowierer sollen nach Angabe des BAuA mit einbezogen sein).
Fachkundige Person: – die OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) beschreibt dazu (Stand Mai 2017):
Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe.
Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.
(Anmerkung: Hierbei handelt es sich um in Deutschland umgesetztes EU-Recht.)
Wichtige Voraussetzungen für die Teilnehmer
WICHTIG!
Bitte beachten Sie vor der Anschaffung Ihres neuen Lasersystems die (hier nicht allumfassenden) gesetzlichen Grundvoraussetzungen, die hier in Deutschland und Europa für Sie gelten!
Medizin-Produkterecht-Durchführungs-Gesetz (MPDG)
Medizin-Produkte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV)
Medizin-Produkte-Anwender -Melde- & Informations-Verordnung (MPAMIV)
NiS-Verordnung
Wir sind stets darum bemüht in Zusammenarbeit mit Medizinern, Wissenschaftlern, Laser-Herstellern und vor allen Dingen mit den Profis aus der Tattoo-Branche eine fundierte Fortbildung in den Bereichen Tätowierfarben, Pigmentologie, Laser-Medizin und Haut-Gesundheit, ff. zu schaffen, die über derzeitige Angebote hinausgeht.
Das Wissen um die genaue Wirkung sowie über Gefahren beim Umgang mit Lasern am Menschen ist noch sehr gering. Gerade die Entfernung von pigmentierten Hautveränderungen wirft eine Reihe von Fragen auf.
Fehldiagnostizierte Pigmentmale (als Beispiel: malignes Melanom) werden oft unkontrolliert mit behandelt und können metastasieren. Da es gerade für Laien-Therapeuten und selbst für Mediziner nicht einfach ist, hierbei eine sichere Diagnose zu stellen, ist wirklich Vorsicht geboten.
Unsere Empfehlung an Sie ist, bereits vor dem Kauf eines Lasersystems umfangreiche Produkt- und Anwenderkenntnisse in fachspezifischen Seminaren und Workshops zu erlangen.
Sprechen Sie mit Ihren zuständigen Ämtern und Behörden, wie länderspezifische Anmeldekriterien und Genehmigungen für ihre Laser-Systeme gehandhabt werden.
Man hat auf Bundesebene an einer Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts gearbeitet.
Das alte NISG bzw. in unserem speziellen Fall nun die NiSV (Art. 4 Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) ist seit 2021 für Laseranwender in Kraft getreten.
Den genauen im Bundesanzeiger veröffentlichten Gesetzestext finden Sie aktuell über die Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
In der Schweiz heißt sie Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall V-NiSSG.
Unser Tipp: Auch nach Ihrer bis dato notwendigen Fach- und Sachkunde Fortbildung sollten Sie sich durch weitere Schulungen und Vorträge zur Vertiefung Ihres Wissens weiterhin auf dem aktuellen Stand halten.
Aufgrund der teils rasanten Veränderung auf dem Lasermarkt, aber vor allen Dingen im Bereich Forschung rund ums Tattoo und Pigment, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Kenntnisse immer wieder an den aktuellen Wissensstand anpassen.
Nur so kann eine Abhilfe vor möglichen Gesundheitsgefahren und eine unkritische Tattoo- und Pigmententfernung geschaffen werden.
Jetzt fragen Sie sich sicherlich, woher wir unser Know-how herbekommen und weiter ausbauen?!
Unsere fast unerschöpflichen Quellen sind zum einen unsere Dermatologen/ Laserologen im Netzwerk von Doc-Tattooentfernung.com und ihre täglichen Anwendungen in Praxen, Uni-Kliniken & Co..
Zudem sind wir seit Gründung Mitglied der European Society on Tattoo an Pigment Research (ESTP-research.org), welche mittlerweile die „First-Row“ der internationalen Tattoo-, Pigment- und Laser-Forschung ist.
Zum Anderen arbeiten wir in engem Schulterschluss und auf Augenhöhe mit den Profis der Tattoo-Branche, Tattoo-Artists, -Supplies und Tätowiermittel-Herstellern zusammen. (Bundesverband Tattoo e.V.)
Mehr geht also kaum noch.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung zum Thema, dann senden Sie uns gerne eine Nachricht.
